Forum-Gewerberecht
» Offener Brief aus Augsburg! «
Ein Satz / Forderung in dem Brief hat mir persönlich herausragend gut gefallen:
Zitat:"Herstellerfirmen, die Geräte entwickeln, die nicht der Bauart entsprechen, müssen mit einem Herstellungsverbot bestraft werden."
Ich würde diese Forderung sogar noch ausdehnen:
Herstellerfirmen und Vertriebsfirmen, die Geräte auf dem deutschen Markt verkaufen, vermieten oder verleasen, welche gem. §6a Spielverordnung nicht gewerblich aufgestellt werden dürfen, müssen pro festgestelltem Gerät ein Bußgeld von 250.000,-€ bezahlen.
Es wäre auch klasse, wenn der Versuchstatbestand beim §284 StGB mit aufgenommen würde.
Ich denke, dass man dann die Lage schnell im Griff hat.
Gruß Meike
Gepostet am 06.10.2007 um 08:01 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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