Forum-Gewerberecht

» Offener Brief aus Augsburg! «

Ein Satz / Forderung in dem Brief hat mir persönlich herausragend gut gefallen:

Zitat:"Herstellerfirmen, die Geräte entwickeln, die nicht der Bauart entsprechen, müssen mit einem Herstellungsverbot bestraft werden."

Ich würde diese Forderung sogar noch ausdehnen:

Herstellerfirmen und Vertriebsfirmen, die Geräte auf dem deutschen Markt verkaufen, vermieten oder verleasen, welche gem. §6a Spielverordnung nicht gewerblich aufgestellt werden dürfen, müssen pro festgestelltem Gerät ein Bußgeld von 250.000,-€ bezahlen.

Es wäre auch klasse, wenn der Versuchstatbestand beim §284 StGB mit aufgenommen würde.

Ich denke, dass man dann die Lage schnell im Griff hat.


Gruß Meike



Gepostet am 06.10.2007 um 08:01 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17503#post17503


Beitrags-Print by Breuer76