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» Anmeldung einer norwegischen AG?! «

 Moin   aus Meppen,

zu diesem Thema ist der Kommentar von Landmann/Rohmer zu § 15 Abs. 2 S. 2 GewO (Rdnr. 20) lesenswert sowie die AuslgewVwV, abgedruckt im Landmann/Rohmer Band II, Nr. 18. Steht vieles drin!

Wichtig in diesem Zusammenhang: Norwegen gehört nicht zur EU. Über einen deutsch-norwegischen Freundschaftsvertrag mit speziellen Regelungen ist mir nichts bekannt.

Meine Meinung: Nach § 13 e Abs. 2 HGB ist die Zweigniederlassung einer ausländischen juristischen Person zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Davon also würde ich die Gewerbeanmeldung abhängig machen.

Schöne Grüße
Antonia Thien



Gepostet am 09.01.2006 um 08:35 von:
Benutzer: Antonia Thien
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