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» Anmeldung einer norwegischen AG?! «

Hallo aus Raisdorf,
habe ´mal ein wenig rumtelefoniert, keiner weiss nix genaues:
AG - können sich eintragen lassen, müssen dies aber nicht  Kopfkratz  
IHK - Eintragung beim AG nicht notwendig, nur Vorlage der beglaubigten Übersetzung der
handelsgerichtlichen Eintragung zur Anmeldungist ist notwendig, da eine norwegische AG
(=AS) im Gegensatz zur Ltd. "anders (finanziell) ausgestattet ist"  Kopfkratz  ***

der (zuständige) Kreis - ist informiert bzgl. der Güteverkehrserlaubnis, muss eingeholt werden!

*** und hier komme ich erneut in´s Grübeln, was ist beim "worst case":
gegen wen würde sich ein 35- Verfahren wenden; ZWNL in Deutschland, vertreten durch
Vorstand der AS in Norwegen???
oder leitungsberechtigte Person der ZWNL in Deutschland???

Noch nicht ´mal angemeldet und Fragen über Fragen  Kopfkratz   Kopfkratz   Kopfkratz  

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 06.01.2006 um 18:50 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1734#post1734


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