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@anders:

Wir brauchen gar kein neues [B]"nationales deutsches Glücksspielrecht ohne Ausnahmereglungen gleich welcher Art"[/B], um zu befürchten, dass nicht nur eigenmächtige Monopolisten Federn lassen müssen.

Spinnen wir das oben stehende Beispiel einfach weiter:
Die Deutsche Poker Tour (DPT) betreibt auf ihren Internet-Seiten ein Forum. In diesem Forum gibt es Beiträge, aus denen man schließen kann, dass mit diesen Beiträgen für in „Deutschland nicht erlaubtes Glücksspiel“ geworben wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind davon ein paar Beiträge von Terminals aus verfasst worden, die auf „Deutschem Boden“ stehen. So gesehen würde ein solcher Verfasser nach § 284 StGB werben und wäre entsprechend zu verurteilen.

Es bedürfte nur einer „Anzeige“ (eines Verfolgungsantrages) gegen einen Betroffenen unter dem Hinweis auf vorstehende Definitionen, wonach sich kein Staatsanwalt und besonders kein Richter dieser zwingenden Logik entziehen könnte und der Betroffene [B]verurteilt werden [U]müsste[/U][/B]. Beachte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das Thema - die neue „Poker-Kultur“ in Deutschland – bleibt spannend.

Beste Grüße
"ameise“



Gepostet am 01.10.2007 um 16:04 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17298#post17298


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