Forum-Gewerberecht

» Verkauf von Vieh «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

Herr B. braucht nach [URL=http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55285.htm]§ 55b Abs. 1 GewO[/URL] keine Reisegewerbekarte, wenn er die Land- und Viehwirte im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht - egal ob mit oder ohne vorhergehende Bestellung.

Bei der Tätigkeit dürfte es sich um eine nach § 14 GewO anzeigepflichtige Handelsvertretertätigkeit handeln.

EDIT: ups, Frau Thien war schneller    



Gepostet am 01.10.2007 um 12:39 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17290#post17290


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