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Hi,

ich würd' das unter § 55 b I GewO packen (begünstigte Tätigkeiten). Der gute Mann sucht andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes (landwirtschaftlicher Betrieb) auf (Landmann/Rohmer zu § 55 b Rd.nr. 6).

Also: keine RGK.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 01.10.2007 um 12:33 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17289#post17289


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