Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO «

Hallo aus dem Sauerland.

Auch wir händeln das so, dass die Kollegen der Bürgerbüros bei einer entsprechenden Gewerbeanmeldung direkt auf die Erfordernis des FZ und GZR hinweisen  Lesen   und den Antrag direkt entgegennehmen.

Zu Problemen ist es hierbei bisher nicht gekommen  Zeigefinger  . Wenn ein Gewerbetreibender Probleme damit hat, erfolgt direkt über das Bürgerbüro eine telefonische Kontaktaufnahme mit uns. Bisher ist es uns in solchen Gesprächen (Gott sei dank) immer noch gelungen, den widerspenstigen Gewerbetreibenden davon zu überzeugen  schimpf  , dass er den Antrag besser sofort selbst stellt.

So werden wir das auch demnächst handhaben. Falls sich aber jemand partout weigerlich verhält und bevor wir dadurch mit großem Aufwand  anbeten   hinter ihm herlaufen müssen, werden wir lieber die Auskünfte von amtswegen einholen. Höchstwahrscheinlich wird man in dem Fall dann sowieso sofort ein Untersagungsverfahren einleiten müssen weil entsprechende Eintragungen vorliegen.

Ansonsten:  Weisse Flagge   schönes Wochenende allerseits.



Gepostet am 06.01.2006 um 11:44 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
Der Original-Beitrag :
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