Forum-Gewerberecht

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[quote] Hypothese:
Wenn ich keinen Einsatz/Spieleinsatz zulasse und keinen Gewinn ausschütte (also von vorn herein unmissverständlich klar mache, dass jede Art von „Teilnahmegebühr“ für jeden Spieler verloren ist), kann ich ein Pokerspiel genehmigungsfrei als Unterhaltungsspiel veranstalten. Als „Event-Veranstalter“ bin ich natürlich geschickt genug, den Spieltrieb anzusprechen und eine Teilnahmegebühr zu „verkaufen“. Doch wie weit darf ich zum Beispiel je Veranstaltungstag als Summe für alle Spielaktivitäten je Spieler gehen: 50,-- Euro, 100,-- Euro, 150,-- Euro? [/quote]
Hallo @ameise, hallo Meike,

nach meiner Auffassung und da mir gegenwärtig kein anderslautendes Urteil vorliegt, gehe ich davon aus, dass jeder noch so kleine oder große (Poker-) Betrag, egal wie die Bezeichnung dafür auch sein mag und was damit auch immer gemeint ist, es sich bei "POKER" (in welcher Form auch immer) in Deutschland um ein Glücksspiel handelt.

Bedeutet, dass ein Spiel unter der Bezeichnung "POKER" grundsätzlich nur in "staatlichen Spielbanken" gespielt werden darf.

Jede Bewerbung von Poker, jede Veranstaltungsform, jeder Anbieter und/oder alle Medien, etc., die sich mit "POKER" in Deutschland befassen, so auch die privaten Spielbanken, Fernsehsender und/oder über Internet, etc. begehen aufgrund bestehender Gesetze illegales Glücksspiel.

Übrigens gehört zu der Problematik auch das Thema "Sportwetten"!

Es ist einem Volk doch wenig vermittelbar, dass es Lobbyisten geben soll, die nicht nur über Ausnahme- und Sonderregelungen verfügen und damit das monopolistische Recht zum illegalen Glücksspiel unwiderruflich und auf unbestimmte Zeit erlangt haben!

Deshalb auch die ständige Forderung nach einem "nationalen Glücksspielrecht ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art"! Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er Glücksspiele („Poker“) ausschließlich und nur nach staatlichen Vorgaben und Kontrollen in Deutschland anbieten möchte.



Gruß anders



Gepostet am 29.09.2007 um 17:11 von:
Benutzer: anders
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