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@anders:
Meiner persönlichen (eher liberalen) Auffassung kommt am nächsten: „Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.“ Allerdings hat das einen bitteren Beigeschmack, wenn dadurch „dem Bösen“ zu weit das Tor offen steht.

In Sachen Strafrecht und Poker, besser Glücksspiel, wurde das rund um 284 StGB oft genug geklärt. Spannender ist da zur Zeit schon die Frage, wo beginnt die unzulässige Ausbeutung des Spieltriebes, wenn das Spiel Poker im nicht strafrechtlichen Sinne als Unterhaltungsspiel betrieben wird.

Hypothese:
Wenn ich keinen Einsatz/Spieleinsatz zulasse und keinen Gewinn ausschütte (also von vorn herein unmissverständlich klar mache, dass jede Art von „Teilnahmegebühr“ für jeden Spieler verloren ist), kann ich ein Pokerspiel genehmigungsfrei als Unterhaltungsspiel veranstalten. Als „Event-Veranstalter“ bin ich natürlich geschickt genug, den Spieltrieb anzusprechen und eine Teilnahmegebühr zu „verkaufen“. Doch wie weit darf ich zum Beispiel je Veranstaltungstag als Summe für alle Spielaktivitäten je Spieler gehen: 50,-- Euro, 100,-- Euro, 150,-- Euro?

Es bleibt spannend zu erleben, wie sich die „neue Pokerkultur“ in unseren Landen entwickelt.

Beste Grüße
Peter



Gepostet am 29.09.2007 um 13:31 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
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