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Hallo Peter,

ich hätte nur gerne den Text des Art.3 gewusst.

Aus Deinem Beitrag schließe ich, dass Du noch keine Antwort aus Bayern erhalten hast.

Da bin ich ja guter Hoffnung, dass die Handlungsempfehlungen "novelliert" werden.

Denn es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zum "Glücksspielmonopol" und diese Handlungsempfehlungen / - vorschriften sollten in die Handlungsempfehlungen auch mit aufgenommen werden.

Und dem Spieler ist es völlig egal, ob der Gewinn (LCD-Fernseher, Auto, Reise nach Las Vegas...) von jemandem gesponsert ist oder aus den Startgeldern (versteckter Einsatz) finanziert wurde.

Stichwort: Ausnutzung der natürlichen Spielleidenschaft, Suchtprävention

Auch sollte man die BGH-Urteile zum Kettenbrief, das zum Thema Einsatz und das zum Thema "Sittenwidrigkeit" noch mal nachlesen und wird feststellen, ups, da wurde bei den Kommentierungen doch was vergessen.

Dann lassen wir uns mal überraschen.


Gruß Meike



Gepostet am 29.09.2007 um 09:52 von:
Benutzer: Meike
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