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... und wieder einen fröhlichen guten Tag allerseits    

@Erhard:
Herzlichen Dank für den kreativen Hinweis.
Vor elf Tagen habe ich an das "Bayerische Staatsministerium des Innern" geschrieben und dabei viele Rechtsgrundlagen mit der „Skizze“ für einen konkreten Geschäftsplan und drei „Poker-Spielplänen“ hinterfragt: Vom Beschluss des Reichsgerichtes aus dem Jahr 1906 (bis heute von keinem Gericht widerlegt), über die Spielverordnung oder z. B. die Gewerbeordnung, bis hin zum Polizeiaufgabengesetz.

@Meike:
In Bayern heißt diese Rechtsgrundlage wirklich Polizeiaufgabengesetz (Langtitel: Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei), aber das muss man in NRW nicht wissen *augenzwinker-und-frech-aber-freundlich-grins.
Aber im Ernst, der Föderalismus ist kein Segen, er ist ein Fluch: Du hast das Privileg, dass Deine Brille, durch die Du sehen musst, nur eine „Glasschicht“ mit der Eigenschaft NRW hat. Von mir wird verlangt, dass ich durch eine Brille mit 16 Glasschichten „Durchblick“ haben muss.

@all:
Warum ich mit Bayern angefangen habe hat folgenden Grund:
Auf der Suche nach Regelungen um das Spiel Poker wurde ich immer wieder auf das Ordnungsamt verwiesen. Nach diversen, zum Teil widersprüchlichen „Antworten“ habe ich wahllos über 50 „Ordnungsämter“ großer Städte in 10 Bundesländern angeschriebenen. In der Auswertung waren zwei „Punkte“ besonders interessant:

a) alle Antworten, oft mit „Merkblättern“, beschäftigten sich immer nur mit dem „Sielmodus“ Turnier und nie mit dem Spielmodus „cash game“ (gemeint ist nur der Modus, nicht der Einsatz/Spieleinsatz [Blind-Struktur, Spieleinstieg, Spielausstieg – nach 284 StGB straffrei gespielt]).

b) bei den „Merkblättern“ ist auffällig, dass die Texte mehrheitlich in weiten Passagen genau dem Wortlaut gleichen, den hochwahrscheinlich Herr Ministerialrat Dr. Gößl vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in München zum Thema Pokerturniere aufgestellt und offiziell wohl am 29.11.2006 verbreitet hat. In Ermangelung von Regelungen legislativer Herkunft zur "neuen Pokerkultur" in Deutschland haben sich offensichtlich viele Mitarbeiter/innen der „Ordnungsämter“ in ganz Deutschland an diesem „Bayerischen Text“ bedient. Herr Ministerialrat Dr. Gößl hat damit, gewiss unwillentlich, einen „quasi Standard“ für ganz Deutschland geschaffen.

Jetzt übe ich mich in Geduld und freue mich auf die Stellungnahme aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern. Weil aber Geduld nicht meine besondere Stärke ist, habe ich diesen Thread angefangen und, sehr erfreulich, dabei angenehme „Diskussionspartner“ gefunden .....

Mit den besten Grüßen
Peter



Gepostet am 29.09.2007 um 07:27 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17235#post17235


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