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Hallo Ameise,
warum schreibst du nicht die für dich zuständige Genehmigungsbehörde (wahrscheinlich das Innenministerium) an? Du kannst dort dein Begehren formulieren und wirst auch eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Hier wirst du so etwas nicht bekommen.



Gepostet am 28.09.2007 um 21:22 von:
Benutzer: Erhard
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17232#post17232


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