Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO «

Hallo,

also, ganz ehrlich gesagt, ist das bei uns tatsächlich kein Problem. Anlässlich der Gewerbeanmeldung fordern wir die Leute auf, ein FZ und ein GZR zu beantragen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer gewissen Frist nachkommen, formulieren wir die Aufforderung noch einmal schriftlich. Das klappt sehr gut, in der Regel (ca. 95 % der Fälle) kommen die Leute dieser Verpflichtung nach.

Ich hatte sogar schon einmal den Fall, dass ein Gewerbetreibender [u] freiwillig[/u] ein FZ beantragt hat, obwohl er wissen musste, dass ihm das Gewerbe untersagt wird, sobald das FZ vorliegt. Das eingehende FZ umfasste 13 Seiten und war das umfangreichste, das ich jemals gesehen habe.

Wie gesagt, kein Problem (Gott sei Dank). smile  

Schöne Grüße aus Meppen
Antonia Thien



Gepostet am 06.01.2006 um 11:00 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1722#post1722


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