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» 34 c Erlaubnis für eine GmbH «
Bei einer GmbH braucht nicht der Geschäftsführer sondern die juristische Person GmbH die Erlaubnis nach § 34c GewO.
Nach §9 MaBV ist jedoch ein Geschäftsführerwechsel der Behörde anzuzeigen.
Die Zuverlässigkeit muss jedoch für die GmbH und den Geschäftsführer geprüft werden.
Hilft das weiter?
Viele Grüße
Dagmar Schaupp
Gepostet am 28.09.2007 um 08:01 von:
Benutzer: Neptun
Der Original-Beitrag :
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