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» 34 c Erlaubnis für eine GmbH «
Reicht es bei einer GmbH aus, wenn der Geschäftsführer eine Erlaubnis nach § 34 c GewO hat?
Ich bin der Meinung, dass die Erlaubnis auf die GmbH ausgestellt werden muss. Ich habe allerdings einen Antrag erhalten für den Geschäftsführer.
Bzw. benötigt die GmbH eine neue Erlaubnis, wenn der Geschäftsführer gewechselt hat?
Gepostet am 27.09.2007 um 10:22 von:
Benutzer: Jens Artmann
Der Original-Beitrag :
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