Forum-Gewerberecht

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Hallo Peter,

auf der 101. Tagung des Bund-Länder-Ausschusses, am 23./24. Mai 2007 gab es bereits einen Top "Gewerberechtliche Bewertung von Pokerturnieren".

Ob sich die Gewerberechtsreferenten jetzt zu jeder "Dienstleistungsidee" beraten sollten, lass ich mal dahin gestellt. Mir wird nicht ganz klar warum man ein "lex poker" machen sollte.

Den von Dir angesprochenen "Art. 3 Polizeiaufgabengesetz" kenne ich nicht.
In NRW gibt es das nicht.
Wir haben ein Polizeigesetz, ein Polizeiorganisationsgesetz und ein Ordnungsbehördengesetz.

Stell doch bitte mal ein, was Du meinst.

Die Frage nach Schadensersatz, die Du gestellt hast, ist das was oft unterschwellig "angedroht" wird, siehe auch Beitrag von Mister EU, aber wird bei logischer Betrachtung des §823 BGB schlecht einklagbar sein, oder siehst Du etwas "widerrechtliches" daran, wenn Ordnungsbehörden oder Polizei nach pflichtgemäßen Ermessen eine Veranstaltung untersagen, um die Gefahr das Begehen von Straftaten abzuwenden.

In NRW sind auch die Ordnungsbehörden gem. § 1 OBG sachlich zuständig.


Gruß Meike



Gepostet am 26.09.2007 um 17:35 von:
Benutzer: Meike
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