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... und wieder ein fröhliches Hallo.  Moin  

Du beschreibst, Meike, genau „Meine Erlebniswelt“ der letzten Wochen: niemand ist zuständig.

By the way: Du schreibst, verehrte Meike (im dritten Beitrag von oben [24.09.2007 - 17:43]), Dir würde "... kein Fallbeispiel einfallen". Darauf konstruierte ich (im vierten Beitrag von oben [24.09.2007 - 17:44]) ein Beispiel, um eine konkrete Diskussionsgrundlage zu haben. Zu keinem Zeitpunkt habe ich von einer Geschäftidee gesprochen. Es ist ein Beispiel, und der BLA diskutiert sehrwohl Beispiele und zwar jede Menge (zuweilen beinhaaad, wie bei Werneeer :-)

Doch weiter ganz konkret:
Ich sehe es auch so, dass Ordnungsämter nicht zuständig sind.

Sehr wohl geben Ordnungsämter zum Beispiel ein Merkblatt aus, in dem konkrete Regeln niedergeschrieben sind, auf welche Art und Weise ein Poker-Turnier durchgeführt werden muss. Sehr häufig ist zum Beispiel in mehreren Städten in unterschiedlichen Bundesländern so oder sehr ähnlich zu lesen: „Jeder Spieler darf nur einmal an einem Turnier teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme an Vorrunden ist zu [B][U]unterbinden[/U][/B].“ Dafür gibt es keine Quelle, die legislativ legitimiert wäre. Das ist Humbug wenn nicht gar grober Unfug.

Begründung: Sollte eine Sicherheitsbehörde nach einem Verdacht die zuständige Polizeidienststelle mit dem Inhalt eines solchen Merkblattes informieren, wird die Polizei nach Art. 3 Polizeiaufgabengesetz tätig. Sollte die Polizei, weil die Spieler bei diesem Turnier mehrfach an Vorrunden teilnehmen können, die Veranstaltung [B][U]unterbinden[/U][/B], entsteht dem Veranstalter ein erheblicher Schaden.

Wer haftet für diesen Schaden?
Was ist mit der „Karriere“ der Mitarbeiter/innen in „Ordnungsämtern“, die solche Merkblätter verfassen und ausgeben?

Welches „Gremium“ besitzt wohl Land auf, Land ab, bei allen Beteiligten die größte Akzeptanz? Ich meine, es ist der BLA und in diesem Sinne hoffe ich auf baldige Empfehlungen für die Legislative.

Mit den besten Grüßen
Peter



Gepostet am 26.09.2007 um 13:04 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
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