Forum-Gewerberecht

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.... und wieder ein fröhliches Hallo.

.... Du sagst es Meike: "... sondern muss sich schon mit der Gewerbeordnung dem Strafgesetzbuch und deren Kommentierungen und den entsprechenden Urteilen auseinander setzen.".

Genau das mache ich seit Monaten und die Frauen und Männer in den "Amtsstuben", die sich mit meinen Fragen auseinander setzen müssen, tun wir wirklich leid. Sehr viele versuchen das Beste daraus zu machen und helfen wo sie können, haben aber leider auch noch keine legislativen Quellen, auf die sie sich bei einer Antwort an mich stützen könnten.

Derzeit versuche ich über einige Länder-Ministerien und über juristische Fakultäten mehr Verhaltenssicherheit in Sachen drohender Gefahren oder Strafen zu erlangen.
Wollen wir hoffen, dass uns die Bund-Länder-Ausschuss-Tagung „Gewerberecht“ bald möglichst Klarheit geben wird.


An ALLE:
Wenn jemand mit einer Gewerbeanmeldungen und/oder mit dem Gewerbebetrieb in Sachen „Poker-Dienstleistungen“ eine konkrete Erfahrung hat, bitte ich hier um einen wundervollen, lebhaften und sachlichen Beitrag *freundlich-lächel

Mit den besten Grüßen
Peter



Gepostet am 24.09.2007 um 20:49 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17112#post17112


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