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Hallo Peter,
lies bitte meinen Beitrag.
Du wirst dann feststellen, dass Dir die Grundsätze des Spielrechts nicht bekannt sind.
Nicht böse sein, aber Deine Fragen machen so keinen Sinn.
Gruß Meike
Gepostet am 24.09.2007 um 17:47 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17103#post17103
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