Forum-Gewerberecht
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Einen fröhlichen guten Tag allerseits.
Voller Leidenschaft und Freude habe ich die vielen Beiträge zum Thema "Pokern in Deutschland" gelesen.
Allerdings fand ich so gut wie keine "Gedanken" zum Thema
- Poker gewerblich anmelden,
- Poker-Gewerbe betreiben.
Wohlgemerkt: Es geht um das Unterhaltungsspiel Poker, nicht im spielrechtlichen Sinne um Glücksspiel.
Irgendwie scheinen alle, besonders die Autoren aus den "Amtsstuben", diesen Aspekt vielleicht nicht ansprechen zu wollen
?
Besonders die "Entscheidungsträger/innen" aus den "Ordnungsämtern" sind deshalb gefragt: Gibt es irgendwelche Quellen/Texte, wonach das Unterhaltungsspiel Poker nicht gewerblich angeboten darf?
Vorab ein besonders herzliches Dankeschön und
beste Grüße
Peter
Gepostet am 24.09.2007 um 15:38 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17093#post17093
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