Forum-Gewerberecht

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Einen fröhlichen guten Tag allerseits.

Voller Leidenschaft und Freude habe ich die vielen Beiträge zum Thema "Pokern in Deutschland" gelesen.

Allerdings fand ich so gut wie keine "Gedanken" zum Thema
- Poker gewerblich anmelden,
- Poker-Gewerbe betreiben.

Wohlgemerkt: Es geht um das Unterhaltungsspiel Poker, nicht im spielrechtlichen Sinne um Glücksspiel.

Irgendwie scheinen alle, besonders die Autoren aus den "Amtsstuben", diesen Aspekt vielleicht nicht ansprechen zu wollen  Weißnicht   ?

Besonders die "Entscheidungsträger/innen" aus den "Ordnungsämtern" sind deshalb gefragt: Gibt es irgendwelche Quellen/Texte, wonach das Unterhaltungsspiel Poker nicht gewerblich angeboten darf?

Vorab ein besonders herzliches Dankeschön und
beste Grüße
Peter



Gepostet am 24.09.2007 um 15:38 von:
Benutzer: ameise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17093#post17093


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