Forum-Gewerberecht

» § 3 Abs. 2 Spielverordnung «

Herzlichen Dank, dass Sie dies bereits herausgefunden haben. Bei mir stehen in den nächsten Tagen nämlich auch Überprüfungen und dann die Gespräche mit den Betreibern an. Ich hätte jetzt grundsätzlich den Sichtschutz verlangt.

Uns wirft man auch vor, viel zu viel zu kontrollieren und alles zu genau zu nehmen. Aber wofür haben wir denn Gesetze.

Meine große Sorge gilt allerdings den Geräten nach § 6 a (Token). Ich wage zu bezweifeln, dass wir dies ermitteln können. Aber in Kürze stehen Seminare an, die hoffentlich weiterhelfen.



Gepostet am 04.01.2006 um 16:33 von:
Benutzer: C. Schröder
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