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@EU POKER SUMMIT 2007,

nachdem schon einige Fakten und Standpunkte aufgeführt wurden, möchte ich auch aus meiner Sicht dazu Stellung nehmen.

[b]Für mich ist das Poker-Glücksspiel in Deutschland mit einer Ausnahme grundsätzlich und egal in welcher Form verboten! Das bedeutet, dass schon das veröffentlichen über Funk, Fernsehen, Presse, Flyer, etc. sowie das Veranstalten und Spielen für alle Beteiligten, also auch für Funk, Fernsehen, Presse, Druckereien, etc. eine strafbare Handlung darstellt.[/b] Hier die entsprechende gesetzliche Grundlage:  

§ 284 StGB
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder  

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[b]Poker nur in [size=14][u]staatlichen[/u] [/size]Spielbanken  [/b]

Der Gesetzgeber hat das Glücksspiel „Poker“ ausschließlich den staatlichen Spielbanken [b]ohne Ausnahmeregelungen[/b] zugeordnet. Inwieweit inzwischen die privaten Spielbanken da mit einbezogen werden können, darüber kann man allerdings unterschiedlicher Meinung sein.  

Auf dieser Grundlage gibt es für Poker-Turniere gleich welcher Art keine Ausnahmeregelungen, auch nicht über die persönlichen Interessen Einzelner oder staatlichen Stellen gleich welcher Art, wenn man davon ausgeht, dass die Gesetze in Deutschland für alle gelten sollen!  

Bei einem genehmigten Poker-Turnier in Deutschland außerhalb von staatlichen Spielbanken könnte man ja eventuell oder muss man schon eine Rechtsbeugung ermuten!  

[b]Grundgesetz [/b] 

Wir haben in Deutschland doch ein Grundgesetz. Da gibt es einen Artikel 3, der die Gleichbehandlung nicht nur zusichert sondern garantiert!  

Danach müssten oder sollten alle Glücksspielanbieter gleich behandelt werden. Dass das momentan in Deutschland nicht so geregelt ist, zeigen ja die vielen anstehenden Gerichtsverfahren. Das gerichtliche Vorgehen ist momentan ja wohl der einzige Weg gegen die Versorgungsmentalität und Lobbyarbeit im Bundestag vorzugehen!        

[b]Nationale Glücksspielberechtigung für das jeweilige Land [/b] 

Die Berechtigung zur Ausübung von Glücksspielen in einem anderen europäischen Land, ist ja aufgrund nationaler Glücksspielregelungen und im Rahmen der jeweiligen Landesgesetze voll gestattet. Dafür wurde die Gewerbtätigkeit ja auch beantragt!

Oder wurde sie beantragt, um in anderen Ländern die nationale Gesetzgebung zu umgehen und den nationalen deutschen Glücksspielanbietern einen Markt wegzunehmen?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Du mit der Glücksspielberechtigung nach englischem Recht, deutsches Recht brechen kannst! Da können Die nur die Politiker helfen und nicht die EU!     

[b]Die Auswirkungen des deutschen Glücksspielproblems[/b]

Sofern der/die deutsche Gesetzgeber mit offenen Augen durch das Land gehen würde, kann er erkennen, dass das bisherige deutsche Flickwerk im Glücksspiel aus Bund und Land wirklich nur dem unkontrollierbaren Wildwuchs Tor und Tür geöffnet hat. Deshalb dürfen die persönlichen und nationalen deutschen Interessen nicht bei Lotto, Oddset, Pferdewetten, Glückspirale und Spielbanken, etc. enden. 

Und deshalb bleibt auch die Forderung weiter bestehen, nach einem "nationalen Glücksspielgesetz ohne Ausnahmerregelungen gleich welcher Art" und keine "Absatzsicherungsgesetze" im Glücksspielbereich!

Privatisierungen oder Verkäufe von Staatseigentum zumindest im Glücksspielbereich, grundsätzlich nur mit einer Rückabwicklungsklausel!

Und letztendlich eine Rechtssicherheit für alle Behörden und Gewerbetreibenden im Glücksspielwesen!

Gruß
anders



Gepostet am 22.09.2007 um 10:45 von:
Benutzer: anders
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