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Gruß an Alle,

fassen wir den Kurzdialog zusammen:

1. die behördliche Erlaubnis

EU: Wir haben uns eng mit dem IM-NRW abgestimmt und dies liegt uns auch schriftlich vor

- Bitte die Erlaubnis des IM NRW einzustellen-

EU: Das IM-NRW sagt ganz klar - und das auch schriftlich - das Pokerturniere, sofern sie ihre Kostenstruktur offenlegen (was wir tun), legal sind und das es keine Geldpreise geben darf.

Fazit: Eine behördliche Erlaubnis liegt nicht vor, da sich augenscheinlich auf eine Handlungsempfehlung (und diese auch nicht ausführlich dargelegt) an Kommunen bezogen wurde.

2. das Glücksspiel

EU: die Kosten sind allemal höher als die Buy-Ins

Fazit: Poker ist ein Glücksspiel und der Veranstalter erklärt, dass es zu Buy-Ins (Spieleinsätzen) kommt.


Gem. Veröffentlichung im Internet:
Buy - In = 50,-€
Gewinnauslobung


Wie würdet Ihr das angekündigte Pokerturnier in Dortmund strafrechtlich einordnen?



Gruß Meike



Gepostet am 22.09.2007 um 09:11 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17058#post17058


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