Forum-Gewerberecht

» nochmal poker «

Also habt Ihr keine Erlaubnis vom IM NRW erhalten, sondern stützt Euch nur auf die Handlungsempfehlung an die Kommunen vom Februar 2007.


Es ist auch nett von Dir, dass Du hier gleich öffentlich einräumst, dass der Spieler Buy-Ins bezahlt.


Des weiteren sprach ich von der EU-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit bei Glücksspielen in Staaten, welche ein verbrieftes Monopol haben.
Dahingehend ist meine Aussage völlig korrekt.



Gepostet am 21.09.2007 um 19:09 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17054#post17054


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