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» Maximale Anzahl der Spielgeräte «

Moin tapier,

solche Fragen sind nicht einfach mit einer € Summe zu beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wurde so ein Verstoß schon mal gemacht ? Andere Verstöße vorher könnten die Bußgeldsumme erhöhen. War es Vorsatz oder Fahrlässigkeit ?

Eins ist aber sicher. Mit solchen Aktionen kommt man sehr schnell in den Bereich, dass die Zuverlässigkeit zum Betreiben einer Spielhalle in Frage zu stellen wäre.

Das würde zum Widerruf der Erlaubnis und zur Schließung führen. Kleine Gegenfrage: Wie viel Gewinn bringen zwei Geräte mehr im Monat ?
Lohnt es sich die eigene Existenzgrundlage (Konzession) dafür aufs Spiel zu setzen ?

Freundliche Grüße



Gepostet am 21.09.2007 um 07:15 von:
Benutzer: Orion
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