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Hallo Kollegen,

auch ich wünsche zunächst allen ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2006.

Ich habe nun über einen Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis auf dem Tisch bzw. ich muss "nur" noch die Erlaubnis erteilen.

Bei der Vorgängererlaubnis (irgendwann aus den 80igern) war von einer Spielhallenfläche von 105 m² ausgegangen worden. Irgendwie kam mir diese Fläche doch etwas groß vor. Mein Außendienstmitarbeiter hat jetzt mal das Maßband geschwungen. Und siehe da: 88 m²

Abgezogen haben wir wie immer den Thekenbereich. Nun schaue ich mir den neuen § 3 Abs. 2 an. Da steht "Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz". Die Theke ist kein Nebenraum, steht aber nicht als Spielhallenfläche zur Verfügung ... Dass kann doch wohl auch weiterhin nicht gewollt sein, sonst habe zukünftig überdimensionale Theken um die Geräte schön eng zu stellen.

Ach ja, die Antragstellerin hat sich Ende letzten Jahres bereits ein 8. Gerät gekauft in Vertrauen auf die 105 m² und die Änderung der SpielV, jetzt kommt es ihr natürlich auf jeden m² an.



Gepostet am 03.01.2006 um 15:05 von:
Benutzer: C. Schröder
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