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Es handelt sich hierbei um gewerbe- bzw. handelsrechtliche Gegebenheiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich dies aus Zeitgründen nicht näher erläutern kann. Informationen hierzu im Internet finden Sie [URL=http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/berlin/sonstige/gewanz.htm#nr
4.2]hier[/URL].

Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Gesellschafter sind keine Gewerbetreibende i.S.d. GewO. Für sie entfällt somit sowohl das Erfordernis einer Gaststättenerlaubnis als auch die Pflicht zur Gewerbe-Anmeldung.

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 20.09.2007 um 10:59 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16999#post16999


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