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Hallo Herr Neu,

vielen Dank für Ihre Information.
Eigentlich würde ja, das Einverständnis der anderen Mitglieder der GbR vorausgesetzt, das "Problem" damit gelöst werden, wenn diese auf die Geschäftsführung verzichten - was ohnehin geplant war - und dieses auch in unserem GbR Vertrag dokumentiert wird.
Nur wenn dieses nicht vereinbart wird, muss jeder das übliche Procedere ( IHK Info, Zuverlässigkeitsprüfung etc. ) durchlaufen. Soweit glaube ich, habe ich das richtig verstanden.

Dankbar wäre ich noch für eine weitergehende Info, wo man diese Besonderheit der Gaststättenerlaubnis bei einer GbR nachlesen kann. Auch durch "Googlen", bin ich nicht fündig geworden.
Besteht die Möglichkeit, daß Sie oder jemand Anderes mir einen entsprechenden Linkhinweis gibt?

Danke im voraus

Grüße
Beteiligter



Gepostet am 20.09.2007 um 09:55 von:
Benutzer: Beteiligter
Der Original-Beitrag :
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