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Gute Idee tosh,

wird aber schon verwirklicht. Wenn ein Beamter arbeitsunfähig ist, wird er nur für kurze Zeit "in Pension" geschickt und der Amtsarzt sieht sich den Beamten nach Ablauf dieser Zeit wieder an und begutachtet, ob er "noch anderweitig zu gebrauchen ist".

Ein Beispiel aus dem Polizeivollzugsdienst:
Wenn der Polizist ausserdienstuntauglich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass er in Pension geschickt wird. Er kann ja ggfs. noch im Verwaltungsbereich seinen Dienst versehen.

Spricht man nur in der Öffentlichkeit nicht so drüber. Warum??

Beamte sind ja alle .........

Ist aber aus meiner Sicht o. K., weil Beamte sind nun mal nicht alle........., sondern es gibt auch welche, die gerne arbeiten ( ja ich weiss:  großes Grinsen    großes Grinsen   ) gehen, die für die das Ganze halt eben kein Job, sondern ein(e) Beruf(ung) ist.

Ich hoffe jetzt platzt gleich nicht der Bildschirm! Glaubt einem sowie kein Aussenstehender, dass es tatsächlich solche im öffentlichen Dienst Beschäftigten gibt.

Weil:
Es gibt da nicht nur die Beamten. Es gibt auch noch die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Und natürlich soll es auch unter diesen Bediensteten so etwas geben !


Grüße



Gepostet am 17.09.2007 um 19:51 von:
Benutzer: gmg
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