Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von gmg[/i]
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Schade eigentlich. Ich bin immer noch der Auffassung, dass man nicht unbedingt alles machen muss, was sich technisch - oder durch Nutzung von juristischen Schlupflöchern - machen lässt.
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[/quote]

[quote]
Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause von mindestens fünf Minuten ein, in der keine Einsätze angenommen und Gewinne gewährt werden. Der Beginn der Spielpause darf sich so lange verzögern, wie Gewinne die Einsätze deutlich übersteigen.
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So steht es in der Spielverordnung.
Was möchstest du nun erklärt haben?
Die Definition von Einatz und Gewinn nach dem Verständnis der PTB und (mittelbar) des Gesetzgebers?

Hier die Kurzform:
Einsatz = Geld
Gewinn = Geld
Punkte = nix

Einsatzleistung: Abbuchung vom Geldspeicher
Gewinn: Aufbuchung zum Geldspeicher

Ob das gut oder schlecht ist, darum geht es nicht.



Gepostet am 17.09.2007 um 14:33 von:
Benutzer: tfis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16892#post16892


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