Forum-Gewerberecht

» Xtra-Time und Spielerschutz «

§ 13 Abs. 1 Nr. der Spielverordnung sieht vor, dass nach einer Stunde ununterbrochener Bespielung des GGSG eine Zwangspause vom GGSG automatisch eingelegt wird und der Spieler nicht mehr an dem Gerät spielen kann. Diese Spielpause beläuft sich auf mindestens 5 Minuten ( Spielerschutz ).

Wie ich nun einer mir vorliegenden Spielbeschreibung des grössten deutschen Herstellers entnehmen kann, gibt es da ein mir nicht bekanntes neues Feature, genannt: Xtra-Time.

Diese Funktion ist serienmässig ab Werk eingeschaltet ( d. h. man kann sie auch ausschalten ).

Die Funktion ist mir wie folgt erklärt worden:

Wenn diese Zwangspause lt. Gesetz ( SpielV ) durch das Gerät eingelegt wird, bedeutet dass lediglich, dass durch den Spieler weder Punkte gekauft noch Punkte eingelöst werden können.
D. h. das GGSG macht nichts mehr ?

Ganz falsch !

Das GGSG spielt allein weiter ! Für jeden Lauf werden jedoch 5 Punkte gegeben !

D. h., da zwei Walzenlaufzeiten wählbar sind - 2 Sekunden( ab Werk ) / 2,5 Sekunden ( einstellbar ) - erhält der Spieler - quasi zur Belohnung - alle 2 - 2,5 Sekunden vom Gerät 5 Punkte ( = Cent ) geschenkt !!

Das sind dann in einer Minute 150 Punkte, also in der Zwangspause ( 5 Minuten ) 750 Punkte.

Wie bekannt kann man per Knopfdruck aus den 750 Punkten 7,50 € "machen". Allerdings erst nach Beendigung der Zwangspause.

Dieses automatische Feature erinnert mich sehr stark an den früheren Pausenfünfer. Er ist allerdings um den Faktor 3 angestiegen.

Es ist schon interessant, was es alles in einem von der PTB zugelassenen GGSG gibt.

Nun zu meiner Frage an die Aufsteller:

Haben auch die anderen Hersteller ein solches oder ähnliches Feature in ihren Geräten, um den Spieler an das GGSG zu binden ?

Dieses Feature ist ein- und ausschaltbar.
Welche Einstellung habt Ihr an Euren Geräten ?
Ist das Feature für Euch bzw. den Spieler wichtig ?
Sollte es dieses Feature weiterhin geben ?


Grüße



Gepostet am 15.09.2007 um 20:50 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16852#post16852


Beitrags-Print by Breuer76