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Poker, inzwischen ein Fall für Alle

Das verstehe ich nicht!
[quote][b]Entscheidungsträger würden sich darauf berufen, dass das Eintrittsgeld/Startgeld/Buy-In bei Pokerturnieren kein Einsatz sei, da der BGH 4. Strafsenat 4 StR 148/86, am 29.09.1986 bei der Kettenbriefaktion entschieden hatte, dass ein in jedem Fall verlorener Betrag, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat, keinen Einsatz darstellt.[/b][/quote]
[b]Frage 1:[/b] „Für wen und warum und wofür zahlt man denn einen vom „Pokerveranstalter“ vorgegebenen Betrag oder einen Beitrag oder einen Einsatz oder ein Eintrittsgeld oder ein Startgeld oder ein Buy-In, etc. für die Teilnahme an Pokerturnieren, wenn diese nicht dem „Pokerveranstalter“ für seinen erbrachten Einsatz und Aufwand, wie z. B. Zeit und Kosten  zur persönlichen Verfügung stehen sollen?“  

[b]Frage 2:[/b] „Was passiert mit den vereinnahmten Beträgen für die Pokerturniere?“  

[b]Frage 3:[/b] „Wie werden die vereinnahmten Beträge steuerrechtlich behandelt?“     

Das verstehe ich nicht!
[quote][b]Der entgeltliche Erwerb eines Kettenbriefes und die sodann in Befolgung der Spielregeln an einen früheren Mitspieler geleistete Zahlung sind keine Einsätze im Sinne des für das Glücksspiel vorausgesetzten Spieleinsätze. Ich bin grundsätzlich für die Gleichbehandlung nach Artikel 3 des GG, warum man dann aber Äpfel und Birnen miteinander vergleicht, das kann dann ja wohl nur daran liegen, dass beide ein Gehäuse haben und ausschließlich der individuelle Frucht-Geschmack wieder Klarheit bringen wird.[/b][/quote]
[b]Frage 4:[/b] „Wie kann man einen Zusammenhang zwischen einem Pokerturnier und Kettenbriefen herstellen?“  

Das verstehe ich nicht!
[quote][b]Wie jemand diese Definition aber auf ein Pokerturnier überträgt, kann ich nicht verstehen.[/b][/quote]
[b]Frage 5:[/b] „Kann es sein, dass die Lobbyisten der Glücksspielbranche sich hier stillschweigend einen illegalen Weg auf Kosten u. a. auch der Automatenaufsteller geschaffen haben?“  

[b]Frage 6:[/b] „Kann es sein, dass sich hinter den „Pokerveranstaltern“ Kapitalgeber verbergen, die sich erst später oder durch einen offiziellen Erwerb zu erkennen geben?  

Die Gestaltung der Internet-Seiten sprechen zumindest dafür!  

Im Falle von verbotenem Glücksspiel oder Mißachtung der Spielverordnung gibt es erfahrungsgemäß eine unbedeutende Geldbuße und man selber behält zumindest bis zur Legalisierung eine weiße Weste!  

[b]Frage 7:[/b] „Wann werden die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte gegen diesen „nationalen Wildwuchs“ zumindest im öffentlichen Raum (Fernsehen, Medien und freie Veranstaltungsräumlichkeiten) alleine schon im Interesse der Allgemeinheit vorgehen?“  

Gruß anders



Gepostet am 14.09.2007 um 21:01 von:
Benutzer: anders
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