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Gruß an Alle,

heute hörte ich nachfolgendes:

Entscheidungsträger würden sich darauf berufen, dass das Eintrittsgeld/Startgeld/Buy-In bei Pokerturnieren kein Einsatz sei, da der BGH 4. Strafsenat 4 StR 148/86, am 29.09.1986 bei der Kettenbriefaktion entschieden hatte, dass ein in jedem Fall verlorener Betrag, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat, keinen Einsatz darstellt.

Dazu merke ich an, dass der BGH 1986 sich die Spielregeln sehr genau angeschaut hatte und deshalb auch in seinem Orientierungsatz sagte:
Der entgeltliche Erwerb eines Kettenbriefes und die sodann in Befolgung der Spielregeln an einen früheren Mitspieler geleistete Zahlung sind keine Einsätze im Sinne des für das Glücksspiel vorausgesetzten Spieleinsätze.

Das finde ich auch absolut schlüssig.

Wie jemand diese Definition aber auf ein Pokerturnier überträgt, kann ich nicht verstehen.


Hinzu kommt, dass es sich bei einer Kettenbriefaktion um ein sogenanntes "Gewinnspiel nach dem Schneeballprinzip" handelt.


Hierzu sagte der BGH 11. Zivilsenat XI ZR 191/96, am 22.04.1997, dass Gewinnspiele, die nach dem Schneeballprinzip darauf angelegt sind, dass die große Masse der Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sind.

Laut Kommentierung Landmann besteht eine Mindermeinung, dass es sich bei Kettenbriefaktionen um genehmigungsbedürftige Lotterien handelt.

Das Poker nicht zur Kategorie Lotterie gehört, ist denke ich allen klar.

Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass sich also besser niemand beim Eintrittsgeld/Turniergeld/Startgeld/Buy-In beim Pokerturnier auf das Urteil zum Kettenbrief berufen sollte.

Oder wie seht Ihr das?



Gruß Meike



Gepostet am 14.09.2007 um 17:59 von:
Benutzer: Meike
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