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» Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ? «
Gruß an Alle,
könnte es sich vielleicht auch um eine taktische Variante handeln, d.h. man benutzt ein GGSG , welches sich im Zulassungsverfahren befindet, also noch keine Zulassung hat, als sogenanntes "Promotiongerät" und wenn ein OA-Mitarbeiter oder Polizeibeamter moniert, dass ein Glücksspielgerät ohne behördliche Genehmigung aufgestellt ist, zückt man einen alten Kommentar von Landmann und spricht hinterher von Geringfügigkeit, weil doch dann alles "eigentlich" genehmigt war.
Ich weiß, dass ich manchmal sehr versponnen denke, aber erziele damit meist eine hohe Trefferquote.
Gruß Meike
Gepostet am 12.09.2007 um 18:31 von:
Benutzer: Meike
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