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Landesregierung will Berliner vor Spielsucht schützen und verabschiedet Gesetzentwurf Christine Richter

Fast jede zehnte Lotto-Annahmestelle wird geschlossen. Grund ist das neue Landesgesetz zum öffentlichen Glücksspiel, das der rot-rote Senat gestern verabschiedet hat. "Unser Ziel ist es, die Spielsucht wirksam einzudämmen und den Jugendschutz zu gewährleisten", sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht, wie berichtet, entschieden, dass das staatliche Sportwettmonopol verfassungswidrig ist. Außerdem wurden die Bundesländer aufgefordert, mehr gegen die Spielsucht zu unternehmen. Die verantwortlichen Politiker verständigten sich darauf, das Glücksspiel insgesamt neu zu regeln und Maßnahmen gegen die Wettsucht zu verstärken. "Dazu zählt auch, die Zahl der Lotto-Annahmestellen zu verringern", sagte Innensenator Körting.

Derzeit gibt es noch 1 200 dieser Stellen in Berlin, im nächsten Jahr sollen es noch 1 100 sein. Die Deutsche Klassenlotterie-Gesellschaft vergibt Konzessionen für diese Annahmestellen. "Es wird keine Konzession entzogen", betonte Körting. Da bei Kiosken aber eine hohe Fluktuation bestehe, werde man die Zahl der Annahmestellen verringern, indem die Gesellschaft den neuen Eigentümern keine Konzession erteilen werde.

Auch die Wettbüros werden bis Ende des Jahres geschlossen. Schon im vergangenen Jahr wurden rund 150 der insgesamt etwa 300 Wettbüros auf Anweisung des Senats dicht gemacht. Etliche Eigentümer dieser Wettbüros klagen gegen diese Entscheidung. "Wir müssen den Ausgang dieser Verfahren abwarten", sagte Körting. Alle anderen Wettbüros, in denen vor allem Sport- und Pferdewetten angenommen werden, haben in Berlin keine Zukunft mehr. Nur Oddset-Sportwetten sind erlaubt, Pferdewetten nur bei Pferderennen vor Ort.

Fernsehwerbung für Glücksspiele, für Lotto und Toto wird ebenfalls untersagt. Außerdem werden Internet-Wettspiele verboten. "Die Kontrolle wird aber schwierig", gab Körting zu.

Spielbanken wie am Potsdamer Platz und am Alexanderplatz sind weiterhin zugelassen. Menschen, die durch übermäßiges Spiel auffallen, sollen in Zukunft aber gemeldet und in ein Sperrregister eingetragen werden. Sie haben dann in Berlin und in anderen Bundesländern keinen Zugang mehr zu einer Spielbank. "Wir wollen verhindern, dass Menschen ihr letztes Geld verspielen oder kriminell werden, weil sie sich für ihre Spielsucht Geld beschaffen müssen", sagte der Innensenator. Für Lotto- und Toto-Spieler wird es kein solches Zentralregister geben. Erlaubt sind auch kleine Lotterien wie im Zoo oder bei Veranstaltungen, bei denen man kleine Geldbeträge und Sachpreise gewinnen kann.

Die Deutsche Klassenlotterie Berlin soll auch künftig Geld an die Stiftung Deutsche Klassenlotterie überweisen, mit dem soziale, Jugend- und Sportprojekte, neue Anlagen im Zoo oder Ausstellungen finanziert werden. Ab 2008 werden aus diesem Topf jedoch vorab 400 000 Euro genommen. "Damit werden Forschungsprojekte zur Wettsucht und zur Spielsucht finanziert", sagte Körting.
Und was macht der Innensenator, hat er schon häufig gespielt? "Ich habe mich außer beim Ausfüllen von Toto-Zetteln bisher nie mit Glücksspielen beschäftigt", sagte Körting. Sein höchster Gewinn? "9,10 Euro."

Berliner Zeitung, 12.09.2007  
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Gepostet am 12.09.2007 um 18:11 von:
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