Forum-Gewerberecht
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[quote] Daher sollte Dir das Treiben innerhalb der Spielcasinos auch egal sein.
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Ich will kein Poker in der Spielhalle, es sei denn es ist auf einem zugelassenden Spielgerät vorhanden, wie z.B. im Merkur Multi.
Mir sind auch die Casinos egal.
Mein Rechtsempfinden ist mir aber nicht egal.
Es ist nur auffällig, dass wir als Gewerbetreibende (Glücks)Spielanbieter immer dem Vorwurf der Spielsucht ausgesetzt sind und die "Staatlichen" Spielbanken sich um den Spielerschutz nicht scheren.
Ich würde auch gerne ein Automaten-Casino betreiben und ich würde auch tatsächlichen Spielerschutz durchführen, nicht so wie die Casinos.
Das staatliche Monopol ist begründet damit, dass der Spieltrieb kanalisiert und nicht ausgenutzt werden soll. Warum machen die Spielbanken das dann nicht auch???
Wenn ich in eine Spielbank gehe, kann ich ohne Kontrolle meiner Person am Automaten mein Haus verspielen.
In Schwerin stehen die Spielautomaten im Erdgeschoß im Foyer. Natürlich Videoüberwacht.
Nur leider ist keiner da, der auf die Monitore schaut.
Da könnten sogar Minderjährige spielen.
Kontrollen finden nur im Eingangsbereich zum "grossen" Spiel, also Black Jack und Roulette statt.
Damit ist für mich die Begründung, die das Monopol ja rechtfertigt, absurd.
[quote]
[i]In den Disziplinen Warcraft 3, FIFA 2007 und Counter-Strike kämpfen Profispieler live vor Publikum um wertvolle Punkte im Wettbewerb um die Deutsche Meisterschaft im elektronischen Sport und um 170.000 Euro Preisgeld.[/i]
Hast Du eins dieser Spiele mal gespielt? Das hat nun wirklich NICHTS mit Glücksspiel zu tun. Eine „LAN-Party“ hat nun wirklich nichts mit einem Pokerturnieren gemein. Bei den Spielen geht es wirklich um Geschick, Strategie u. Durchhaltevermögen. Wobei man sich jetzt darüber streiten könnte, ob solche Spiele mit Krieg und Totschlag zu tun haben müssen. Damit meine ich nicht „FIFA 2007“.[/quote]
Nach meinem Wissen ist das zur Verfügung stellen von Internetterminals mit vorwiegender Spiele Nutzung vom VG Berlin als Unterhaltungsgerät eingestuft und darf nur in Spielhallen mit einer Erlaubnis nach §33i angeboten werden.
Wenn hier also ein solches Grossevent stattfindet, hat dann die dortmunder Westfalenhalle eine solche Erlaubnis?
Natürlich ist dieses Event ja "einmalig", aber wer kontrolliert das?
Woher kommen €170.000 Preisgeld?
Wer sagt mir, dass nicht morgen eines links, übermorgen eines rechts und so weiter sattfindet.
Die grosse ungleichbehandlung nervt. Wir haben eine SpielV und die Meisten halten sich daran.
Jetzt wird diskutiert über die Änderung der SpielV, dann über deren Änderung.
Gleichzeitig wächst der Glücksspielmarkt in Internet, TV und "Vereinen" ungehindert.
Irgendwann brauchen wir keine SpielV mehr, weil keiner mehr da ist, der sie einhalten könnte.
Dann gibt es nur noch den illegalen Markt, weil die Betreiber der Spielhallen pleite sind.
Gepostet am 09.09.2007 um 22:47 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16678#post16678
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