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@ Meike

Danke für deinen Ratschlag,
persönlich habe ich kein Problem damit ( brauch kein Verlosungsmaschine ).
Aber generell glaub ich was für mich Logisch ist. Wissen kann ich es erst, wenn mir eindeutige Beweise vorliegen.
Habe bis jetzt aber noch nichts Schriftliches gesehen?
Da von abgesehen denke ich nicht das eine Werbe- und Verlosungsaktion von der SPVO abhängig ist.
Selbst wenn sie in der Spielhalle stattfindet. Da gibt’s bestimmt wider andere Vorschriften!!
Es gibt genug Große die es vormachen und danach richten sich dann halt auch die Kleinen.
Wenn PG eine Promotion Tour mit Glücksrad Deutschland weit macht, dann hat er ein Haufen Anwälte die das geprüft und durch gearbeitet haben. Oder hat immer Glück das keiner in Anzeigt?

Egal, wird sich noch zeigen wie das weiter geht.
Weist doch, jeder hat seine Sichtseite und lässt sich gern eines anderen belehren.



Gepostet am 08.09.2007 um 18:08 von:
Benutzer: AlsunaSB
Der Original-Beitrag :
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