Forum-Gewerberecht

» nochmal poker «

Hallo anders,

da hast Du ja einen richtigen "Hammerartikel" gefunden.

Ich hoffe, dass sowohl das IM NRW hier mitliest, als auch die Vertreter der staatlichen Casinos.

Schön wäre auch, wenn die Kollegen aus Dortmund dies lesen würden.

Meine persönliche Meinung zu den Pokerturnieren kennt ihr und die stützt sich auf BGH-Rechtsprechung.

Noch Eindeutiger geht es doch nicht mehr:

Zitat: " Eintritt Turnier: 50,-€ Buy-In für Turnierteilnehmer, 10,-€ Besucher"

Dass es sich bei der Dortmunder Westfalenhalle nicht um ein staatliches Spielcasino handelt, ist doch klar.

Dürfen eigentlich Kinder und Jugendlich zu diesem Zeitpunkt in die Westfalenhalle?

Und falls irgend jemand wieder mit "Geringfügigkeitsschwelle" ankommt, möge er sich bitte nochmal das Urteil des VG Wiesbaden durchlesen. (Habe ja schon viel gehört mittlerweile, u.a. die BGH-Rechtsprechung ist ja schon 50 Jahre alt)



Gruß Meike



Gepostet am 08.09.2007 um 17:22 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16657#post16657


Beitrags-Print by Breuer76