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» Geräte ohne Zulassung «

Hallo tfis,
hallo Stefan,

anstatt im Thema "Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel" antworte ich hier, da wir hier das Thema
"Promotiongerät" = Kennlernspiel schon ausführlich besprochen haben.


Definitiv steht weder in der Spielverordnung noch in der Gewerbeordnung, dass "Kennenlernspiele" an einem GGSG ohne Zulassung erlaubt sind.

Ich weiß, und das habe ich schriftlich, dass das Einige, im Rahmen der Beratungen zur neuen Spielverordnung, gerne mit aufgenommen gehabt hätten. Dies wurde aber abgelehnt.

Zum § 9 SpielV haben sich gerade in jüngster Zeit die Gerichte sehr ausführlich entschieden, so dass Du Stefan mit Deiner Meinung recht verloren dastehen würdest. Würde das lieber nicht ausprobieren.


Natürlich fragt man sich, warum lässt man eine solche Möglichkeit über die PTB zu.

Aber ich denke, dass sich das viele sehr gut vorstellen können.



Gruß Meike



Gepostet am 08.09.2007 um 16:56 von:
Benutzer: Meike
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