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» Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ? «

@ alsuna schreibt

[B]Natürlich kann man auch anders Arbeiten und die Sache wird illegal, aber das sollte ja so nicht sein und ist dann eine Sache für die OA oder Polizei. Generell sollte man aber erst vom legalen ausgehen und dann das illegale. [/B]

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hallo alsuna,
natürlich könntest du auch einen würfelbecher hinstellen oder hütschenspiel am tresen veranstalten.
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da der teilnehmer beim kennen-lernspiel [B][U]keinen einsatz [/U][/B]leistet und evtl.
mal ein werbegeschenk erhält kann ich darin keine möglichkeit zum illegalen betrieb sehen.
oder könntest du hier mal dazu eine möglichkeit darstellen.

gruss tm



Gepostet am 08.09.2007 um 16:44 von:
Benutzer: TM
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16652#post16652


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