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» Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ? «

Hallo ,

zu dem Kennenlern Spiel in verbindung eines Gewinnspieles.

Bitte um Korrektur wenn ich was Falsches von mir gebe :
Kennenlern-Spiel kann nur verwendet werden bevor Geld eingesetzt worden ist. ( da war irgend so etwas) . Sprich : Wenn der GSG bespielt wurde mit Geldeinsatz ist das Kennenlern-Spiel nicht mehr möglich.

Ich persönlich kenn es so, das ein neues Gerät ( z.b. noch keine Zulassung da) als Promotion Gerät verwendet und Sachpreise auslost. Die geltenden Höchstsätze für solche Gewinnspiele stehen in den Verordnungen.

Wenn jetzt wider das schreien los geht : Das ist laut SPVO verboten , der täuscht sich nach meiner Meinung.
SPVO grob übersetzt : Ich darf meinen Kunden kein sonstigen Anreiz bieten durch die er verleitet wird Geldeinätze zu leisten die er sonst vielleicht nicht erbracht hätte.

Wenn ich ein Kunden erlaube an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ohne das er Vorleistung tätigen muss ( vorher schon ein Gerät gespielt oder erst wenn er Geld zum Spielen wechselt ) , kann doch keiner was sagen . ! ?

Als Gewinnspiel ist hier halt kein Kreuzworträtsel oder Lostrommel oder was es noch so gibt, sondern ein GS Gerät welches deutlich dafür gekennzeichnet ist und kein Geldeinwurf und Auswurf möglich ist.
Die Speigestaltung ist das in den Gewinnspielregeln nach zu lesen.
Denk bar sind:
Mann bekommt 20€ Spielgeld auf das Gerät gebucht.
Gewonnen hat der , dar nach 2 Wochen :
Den höchsten Gewinn erzielt hat , oder
Am längsten Gespielt hat , oder oder oder
Und unverbindliche Gewinnspiele sind glaub ich in jeder Branche erlaubt.
Natürlich kann man auch anders Arbeiten und die Sache wird illegal, aber das sollte ja so nicht sein und ist dann eine Sache für die OA oder Polizei. Generell sollte man aber erst vom legalen ausgehen und dann das illegale.

Gruß



Gepostet am 08.09.2007 um 15:05 von:
Benutzer: AlsunaSB
Der Original-Beitrag :
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