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» Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ? «

@gmg schreibt:

Sind bei Ablauf der Zeit noch Spiele auf dem Sonderspielzähler, werden diese mit 1,50 € je 200 Punkte auf dem Münzspeicher verbucht.

Kann mir jemand erklären, was diese Worte bedeuten ?


Außerdem wird folgendes vom Hersteller angeregt:

Das Kennenlern-Spiel als Gewinnspiel !

Unter Beachtung der hier gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann in Verbindung mit dem Kennenlern-Spiel z. B. über die integrierte Highscore-Liste ein Gewinnspiel durchgeführt werden.

Diesen Satz kommentiere ich nicht !
Wir wissen alle, was in der Spielverordnung steht !
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hallo gmg ,

selbstverständlich wissen wir was in der spielverordnung steht.

vielleicht erhält man da kein einsatz geleistet wird pro punkt eine erbse.
zum monatsende werden dann die erbsen gezählt und der sieger erhält
eine grosse tüte erdnüsse.

mir wäre diese verwendung für ein so teueres fabrikneues gerät zu schade,ich möchte damit umsatz machen.

grüsse tm



Gepostet am 08.09.2007 um 12:20 von:
Benutzer: TM
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16645#post16645


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