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» Das Kennenlernspiel als Gewinnspiel ? «
Mit dem Kennenlern-Spiel kann man den Spielern die Möglichkeit geben, ein Geld-Gewinnspiel-Gerät unter"Echtbedingungen" kostenlos kennen lernen.
Das GGSG wird in der Geldannahme gesperrt.
Es erfolgt keine Auszahlung.
Erreichte Beträge werden bei einem neuen Kennenlern-Spiel gelöscht. Beträge über z. B. 50 € werden gespeichert und können als [B]Highscoreliste[/B] ausgedruckt werden.
Der Startwert des Punktgewinnzählers ist einstellbar.
Eine sog. Auffüllkarte kann z. B. mit dem Profitester freigeschaltet werden.
Grundsätzlich ist dieser Kennenlern-Modus bei jedem fabrikneuen GGSG möglich.
[U]Außerdem kann er jederzeit mit dem Profitester eingeschaltet werden.[/U] Es scheint da aber eine mir nicht verständliche Zusatzfunktion - [B]nur Einschaltbar mit dem Profitester [/B]- zu geben:
Funktion Timeout:
Bei Einstellung "au" wird das Kennenlern-Spiel auf eine Zeit von 12 Minuten begrenzt.
[B]Sind bei Ablauf der Zeit noch Spiele auf dem Sonderspielzähler, werden diese mit 1,50 € je 200 Punkte auf dem Münzspeicher verbucht. [/B]
Kann mir jemand erklären, was diese Worte bedeuten ?
Außerdem wird folgendes vom Hersteller angeregt:
Das Kennenlern-Spiel als Gewinnspiel !
Unter Beachtung der [U]hier gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen [/U]kann in Verbindung mit dem Kennenlern-Spiel z. B. über die integrierte Highscore-Liste ein Gewinnspiel durchgeführt werden.
Diesen Satz kommentiere ich nicht !
Wir wissen alle, was in der Spielverordnung steht !
Grüße
Gepostet am 07.09.2007 um 21:13 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16631#post16631
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