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@ Stratmann Zitat:
[I]Es ist seit langer Zeit bekannt, dass Aufsteller, welche keinem Verband angehören, nach entsprechendem Einlass an den Großhändler von diesem Beitrag befreit werden.[/I]

Warum muss sich ein Nichtmitglied erst „entsprechend Einlassen“ um von solchen ungerechtfertigten Zahlen befreit zu werden? Was hindert die Verbände daran, dass sie nur ihre paar Mitglieder mit solchen Zahlungen belasten und somit den Großteil der Nichtmitglieder überhaupt nicht damit belästigt werden?

[OBERLEHRER]AUCH NICHTMITGLIEDER SOLLEN ABGEZOCKT WERDEN.[/OBERLEHRER]

Es ist seit langer Zeit bekannt, dass mit solch einem „Einlass“ unangenehmen Diskussionen mit dem Händler bzw. [I]Zahlungsziele [/I]und [I]Kontostände [/I]verbunden sein können. Es dürft auch bekannt sein, dass in dem Mietvertrag vom Österreicher diese Finanzierungsmethode ein fester Bestandteil ist und das die sich „erfolgreich“ dagegen zu Wehr setzten diesen Vertragspassus zu streichen.



Gepostet am 05.09.2007 um 10:21 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
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