Forum-Gewerberecht

» Jackpot im GGSG «

Hallo Tosh,

leider hast Du etwas Grundsätzliches nicht verstanden.

Der Jackpot selbst ist laut Spielverordnung verboten. Die Hersteller fanden eine "Krücke", indem sie den Jackpot ins Spielsystem integrierten und die PTB vom Paradigmenwechsel sprach, so dass es dann doch Zulassungen für GGSG mit Jackpot geben konnte.

Platt gesagt: Natürlich gehört der Jackpot der PTB-Geräte zum Spielsystem.

Wenn Du dann zusätzlich eine Veränderung des Jackpots, welche durch externe Einwirkung hervorgerufen wird, plötzlich als "Servicetest" und ähnlich umschreibst, dann solltest Du doch vielleicht noch mal die Spielverordnung und die technischen Richtlinien nachlesen.

Mich persönlich stört es nicht, wenn man mir sagt, dass ich quatsch schreibe, aber bitte vernünftig begründen.


Gruß Meike



Gepostet am 04.09.2007 um 21:26 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16546#post16546


Beitrags-Print by Breuer76