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[quote][i]Original von Meike[/i]
Welche PTB zugelassenen Geräte haben denn eine PTB zugelassene Servicetastatur?

[B]ALLE PTB zugelassenen GSG erlauben die Anwendung bestimmter Servicemenüs! JEDER Hersteller bietet hierzu Möglichkeiten!
Bei adp und NSM ist es die "externe Servicetastatur", bei Bally WUlff und Crown Technologies (ehem. Bergmann Automaten) haben integrierte Servicetastaturen![/B]

Nur weil die PTB bestimmte "Programminhalte" nicht gefunden hatte, sind sie deswegen nicht legal zugelassen. - Das Thema hatten wir auch schon 2005 und dass es dafür keinen Freispruch gab, wissen wir doch alle.-

[B]Das ist Quatsch Meike - das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun!
Es geht hier NICHT um Programminhalte, sondern Servicetest in welchen das Gerät geprüft wird bzgl. des Spielablaufs, der körperlichen Geldannahme und Auszahlung!
Bei jedem PKW gibt es in der Automatiksteuerung auch Servicemenüs, welche der TÜV und die Werkstatt abruft wenn Überprüfungen oder Reparaturen anstehen.
Ist das jetzt auch nicht zugelassen und illegal Meike?
Lieber schön den Ball flach halten mit Begrifflichkeiten wie ILLEGAL oder NICHT ZUGELASSEN. Finde es irgendwie vom Eindruck her schon doch so langsam als "kriminalisierend" wenn gleich mit Mittelstreckenraketen auf Spatzen geschossen wird.  schimpf    Kopfkratz  [/B]

Kennt irgend jemand eine Bauartzulassung, in der die externe Einwirkungsmöglichkeit auf ein Spielsystem gestattet ist?

[B]Ja - ist bei ALLEN GSG in der BRD zugelassen![/B]

Selbst in den z.Zt. gültigen Prüfrichtlinien steht, dass die Einwirkung auf das Spielsystem verboten ist.

[B]NEIN - auch das ist nicht richtig!
Hier wird auf das Spielsystem KEIN Einfluß genommen, wenn man den Jackpot erhöht. Lediglich die AQ wird erhöht, dadurch das eine höhere Summe an Punkten vorhanden ist.
Und dies ist eine Entscheidung, welche der Aufsteller nur in seltenen Fällen trifft wenn er sich dazu entschließt den JP zu erhöhen!
Es geht letztlich um SEIN Geld.
Hin und wieder kommt es vor, das ein Spielmodul (die Gerätesoftware) getauscht werden muss, weil Fehler vorhanden sind. Und dann ist es sinnvoll, den Jackpot auf dem gleichen Niveau zu stellen wie vor dem Wechsel. Der Spielgast könnte sich "verar...." fühlen.[/B]




Ich hoffe, dass die PTB und der BLA dieses Thema aufmerksam mitgelesen hat.
Alle Ihre Argumente wurde soeben ad absurdum geführt.

[B]Wieso das denn?[/B]


Gruß Meike[/quote]



Gepostet am 04.09.2007 um 20:25 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16543#post16543


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