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@ tapier und strathmann

Danke für die Auskünfte. Ich habe Eure Mitteilung also richtig verstanden, dass der geräteinterne Jackpot nach oben verstellt werden kann.

Das passiert mittels der Servicetastatur.

Ich habe da einen Werbeflyer eines Herstellers gelesen, in dem Aussagen zu dem geräteinternen Jackpotsystem gemacht werden: Da heisst es u. a. :
Beim Einlauf von 3 Erdbeeren - wo auch immer - erhöht sich der Wert des Jackpots, in Abhändigkeit von der Einsatzhöhe - um 1 - 20 Punkte. Wie wir ja alle mittlerweile gehört haben sind Punkte Cent.

Da steht nichts von drin, dass der Aufsteller die Punkte / das Geld des Jackpots mit der Servicetastatur nach oben verstellen kann.

Ich habe gerade in einem Gesetz nachgelesen:
Es hat der Namen UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

In § 3 UWG steht:
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.

Ich bin zwar kein Jurist. Aber:
1) Hilfe:.................POLIZEI.
2) Hilfe:.................PTB ??

Haben wir da vielleicht einen Verstoß gegen das UWG vorliegen ????
Vielleicht kann uns ja "unsere" Polizistin ein bisschen weiter helfen.....?

Ich möchte nicht wissen, was alles noch für Merkwürdigkeiten mit den zugelassenen GGSG möglich sind !!


Grüße



Gepostet am 03.09.2007 um 21:21 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16478#post16478


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