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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

 Moin  

@corlais

und ich dachte Du bist Automatenaufsteller.  Kopfkratz  

Zunächst schreibst Du:

Original corlais:

Hier würde doch aber der §284 StGB greifen, denn soviel ich weiss ist in Deutschland Glückspiel verboten, Ausnahme: Spielhallen und Casinos
Die Abschöpfung hat uns GMG doch erklärt.

Und dann schreibst Du:

Original corlais:

Weil wir nach meiner Auffassung Gewerbetreibende wie der Bäcker und der Frisör sind. Unser Angebot ist im Gegensatz zum Casino kein Glückspiel.  Kopfkratz  
Wir bieten doch berechnetes Spiel an. Sicher kann ein Gast mal mit Plus nach Hause, aber das kommt doch auf lange Sicht wieder. Im Casino kann ich theoretisch jedes mal gewinnen. Am Geldgewinnspielgerät ist die Auszahlquote festgelegt. Hat meiner Meinung nach nichts mit Glückspiel zu tun. Würde ja sonst auch Glücksspielgerät heissen. Und wäre übrigens auch verboten!


Ist das Deine Meinung oder hast Du nur Paule zitiert? Verbreite hier bitte nicht solch einen Quatsch.  schimpf  

Zeig mir bitte die Stelle innerhalb der 6. EG-Richtlinie, durch welche der Bäcker und der Frisör von der Umsatzsteuer befreit ist. Die können nämlich jederzeit und nach Lust und Laune die Umsatzsteuer auf den Endpreis aufschlagen und Ihren Kunden eine Quittung mit ausgeworfener Umsatzsteuer geben.

Hast Du vom EuGH-Urteil (Linneweber) nichts mitbekommen? Ihr wurdet steuerrechtlich ungleich behandelt und darum gab es auch die Umsatzsteuer teilweise zurück.


Jedes Spiel, bei dem der Ausgang von Zufall abhängt, ist ein Glücksspiel und wenn dann noch Geld eingesetzt wird, dann ist es ein Glücksspiel mit Geldeinsatz.


 Danke  



Gepostet am 03.09.2007 um 09:02 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
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