Forum-Gewerberecht
» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «
Eine Einsatzsteuer sehe ich als Quatsch an, da nur die Kasse , also der dem Aufsteller verbleibende Betrag, besteuert werden sollte.
Eine Einsatzsteuer berücksichtigt die tatsächliche Kasse nicht, da das Verhältniss Kasse zum Einsatz beträchtlich schwankt.
Zum Sparschwein: Tringelder haben einen steuerlichen Freibetrag.
Gepostet am 02.09.2007 um 09:10 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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