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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

Hallo David,

ich habe Deinen Vorschlag nicht ignoriert. Wenn ich ständig direkt antworte wird es negativ ausgelegt, wenn ich nicht direkt antworte dann auch. - Ist schon seltsam.-

Ich habe extra nicht darauf geantwortet, kann es aber gerne tun.

Dein Vorschlag wäre für mich absolut inakzeptabel, weil:

- er fokusiert sich nur auf Konzessionäre mit Spielhallen und auf Spielbanken und alle ohne Spielhallen und auch Illegale wären fein raus (ich bin für Gleichbehandlung)

- viele Spielhallen existieren nur, weil sie sich auf alte Genehmigungen und einen Bestandsschutz berufen können, d.h. bei formalen Ablaufens des Bestandsschutzes müssten sie sich einen neuen Standort suchen, weil z.B. die textliche Festsetzung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geändert wurde

- die Arbeit innerhalb der Kommune würde nur vom Stadtsteueramt zum Bauamt wandern und ein niedrigerer Verwaltungsaufwand wäre überhaupt nicht erkennbar


Überhaupt nicht verstanden habe ich, dass Du die Umsatzsteuer so hinnimmst.


Eine "verkappte kommunale Mehrwertsteuer" habe ich nicht vorgeschlagen.
Wenn es Irritationen wegen dem Wort "Lastenausgleich für die Kommune" gab, dann erkläre ich gerne was ich damit meine.
In vielen Bereichen sind sogenannte "Bagatellsteuern", zu denen auch die Vergnügungssteuer gehört und die reine kommunale Steuern sind, weggefallen, bzw. es sind Finanzierungsmöglichkeiten oder offene / versteckte Subventionen des Staates weggefallen, welche die Kommunen vormals entlastete hatten. In diesen Fällen, wenn die Kommune mit Mindereinnahmen zu rechnen hat, weil z.B. dies durch ein Landesgesetz hervorgerufen wurde, bekommen sie Ausgleichszahlungen, wenn auch oft nicht in gleicher Höhe, um das Minus im städtischen Haushalt einigermaßen auffangen zu können.
Um welche Arten es sich da handeln kann, kann man u.a. im Gemeindefinanzierungsgesetz nachlesen.
Wenn da ein Punkt mehr mit rein kommt, dann ist das nicht "Verkapptes" sondern eine normale Sache im Rahmen der Gemeindefinanzierung.


Gruß Meike


P.S.: Einen Punkt hatte ich noch vergessen. In verschiedenen Themen wurde immer die "steuerfreie" Finanzierung des Personals im staatlichen Casino angesprochen. Wie ihr alle wisst, wird dort das Personal über den "tronk" finanziert. Dass der, wenn überhaupt nur über die Schenkungssteuer besteuert werden könnte, ist doch normal. In vielen Spielhallen steht doch auch ein "Sparschwein Personal" auf der Theke. Versteuert ihr die Gelder etwa?



Gepostet am 02.09.2007 um 07:04 von:
Benutzer: Meike
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